Kassenprüfung nimmt Fahrt auf

Die ab dem 1.1.2017 zu beachtenden Regelungen für die Kassenführung im Barzahlungsverkehr werden jetzt auch verstärkt geprüft. Da nicht jeder ein „Experte“ bei der Programmierung und Einrichtung der genutzten Registrierkasse ist, sollte sich vom Anbieter der Kasse eine Dokumentation über die vorgenommene Programmierung und Einstellung der Kasse erbeten und aufbewahrt werden. Das gilt auch für jede Umprogrammierung (Bsp. Tastenbelegung für neue Warengruppen). Außerdem sollte vom Anbieter eine Bestätigung erbeten werden, daß die Kaasse den gesetzlichen Anforderungen ab dem 01.01.2017 entspricht einschließlich der Aufzeichnung und Speicherung aller Geschäftsvorgänge. Die Fachkassenprüfung der Finanzämter sind speziell geschult und technisch gut ausgerüstet – sollten also nicht unterschätzt werden.