Belege einreichen?

Für die Steuererklärungen 2017 müssen Belege nur noch bereit gehalten und erst auf Anforderung dem Finanzamt eingereicht werden. Die daraus resultierende Arbeitserleichterung betrifft leider nur die Finanzverwaltung. Denn zur Erstellung der Gewinnermittlungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen benötigen wir doch alle Belege mit Zahlungsnachweisen von Ihnen. Da Sie diese Belege nach Erstellung Ihrer steuerlichen Unterlagen von uns zurück bekommen müssen wir uns diese kopieren und aufbewahren, denn es bleibt bis zur Bekanntgabe der Bescheide offen, ob und wann die Finanzverwaltung welche Belege anfordert. Anderenfalls müssten wir nach einer solchen Aufforderung von Ihnen noch einmal die betreffenden Belege anfordern, die Sie dann sicherlich in Ihren Unterlagen schon wieder einsortiert haben. Wir werden die praktische Handhabung der Anforderung von Belegen abwarten und danach die weitere Vorgehensweise abstimmen.