Bewegung in Sachen Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die neue Grundsteuer entschieden, II B 79/23 vom 27. Mai 2024.
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung ist, dass den Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Das Übermaßverbot könne verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweise, etwa wenn dieser den nachgewiesenen niedrigeren Wert um mindestens 40 Prozent übersteige. Aus unserem Verständnis heraus, war diese Entscheidung zu erwarten. Das angewandte stark typisierte Verfahren der Ermittlung ohne Rücksicht auf objektspezifische Belange konnte nicht richtig sein. Folgerichtig legten wir nach Abstimmung mit unseren Mandanten Einspruch gegen die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 ein.
Durch diesen Einspruch sind die Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden und Sie haben jetzt die Möglichkeit, den Nachweis eines niedrigeren Wertes zu erbringen.
Nutzen Sie die Chance. Ihr Team von STEUERnordost
ordnungsgemäße Kassenführung
Aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal auf die ordnungsgemäße Kassenführung, insbesondere bei Bargeldumsätzen bzw. -einnahmen hin. Bekanntlich werden seit einiger Zeit seitens der Finanzverwaltung nur noch Registrierkassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) akzeptiert. Dazu ist mit dem Kassenanbieter zu klären, wie aus diesen, durch die Kasse erfassten Rohdaten dann die von der Finanzverwaltung benötigten Daten […]
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)
Mit dem am 24.05.2023 auf den Weg gebrachten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden Eltern mit mehreren Kindern zum 1. Juli 2023 in der Pflegeversicherung entlastet. Entlastend berücksichtigt werden jedoch nur Geschwisterkind(er), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Eltern, deren Kind(er) das 25. Lebensjahr vollendet haben, ändert sich nichts. Für Eltern mit nur […]
Erfolge!
Lohn- und Gehaltsabrechnung ist deutlich schwieriger als allgemein angenommen! Deshalb freuen wir uns, dass unsere Frau Anke Maschke die Prüfung zur „Fachassistentin für Lohn und Gehalt“ erfolgreich bestanden hat und am 28.02.2023 öffentlich von der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern freigesprochen wurde. Wir gratulieren zu diesem Erfolg!
Energiepreispauschale (EPP)
Die Bundesregierung gewährt jedem Gewerbetreibendem, selbständig Tätigem, im Angestelltenverhältnis arbeitendem und Rentner für 2022 eine Energiepreispauschale von einmalig 300 EUR. Soweit diese Pauschale nicht bereits mit dem Lohn bzw. Gehalt im September oder mit der Rente für Dezember 2022 ausgezahlt worden ist, muss diese mit der Einkommensteuererklärung 2022 beantragt werden. Erste Erfahrungen liegen jetzt vor, […]
Erreichbarkeit
Wegen Umstellung der Telefonanlage im Gründerzentrum ist das Warener Büro ab 2023 nicht mehr unter der bekannten Telefonnummer zu erreichen, sondern in unsere Telefonzentrale in Neubrandenburg eingebunden. Das Büro ist deshalb nur noch unter der Nummer für das Neubrandenburger Büro 0395/566 58 94 erreichbar.
Ausgleichsprämie für Inflation
Ab dem 26.10.2022 bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei Prämien bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 EUR auszahlen. Das gilt auch für Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis. Die Auszahlung muß zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und kann auch in Sachleistungen bestehen. Darüber müssen Aufzeichnungen geführt und zum Lohnkonto genommen werden, so […]
Erklärung Grundbesitzwerte
Die Frist zur Abgabe der Erklärungen über die Grundbesitzwerte im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Erste Bescheide und damit erste Erfahrungen liegen vor.
Abrechnung Coronahilfen
Für die Abrechnung der Überbrückungshilfen während der Corona-Einschränkungen wurden die Fristen gestaffelt verlängert. Die Frist ist abhängig von der Art der Hilfe und dem Bewilligungszeitraum. Wir werden die Abrechnungen fristgerecht für die von uns betreuten Antragsteller erstellen und versenden. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht von uns.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem am 27.05.2022 verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 sind Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern sollen.Zum 01.01.2022 gelten rückwirkend u.a. folgende steuerliche Entlastungen: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 € auf 1.200 € Anhebung des Grundfreibetrages von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale […]
Transparenzregister
Die Frist für Meldungen an das Transparenzregister endet für alle GmbH‘s, Partnergesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften am 30.06.2022. Bis dahin müssen alle Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten korrekt und ausführlich dem Transparenzregister mitgeteilt worden sein, anderenfalls drohen Bußgelder.