ordnungsgemäße Kassenführung

Aus gegebenem Anlass weise ich noch einmal auf die ordnungsgemäße Kassenführung, insbesondere bei Bargeldumsätzen bzw. -einnahmen hin. Bekanntlich werden seit einiger Zeit seitens der Finanzverwaltung nur noch Registrierkassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) akzeptiert. Dazu ist mit dem Kassenanbieter zu klären, wie aus diesen, durch die Kasse erfassten Rohdaten dann die von der Finanzverwaltung benötigten Daten im CSV-Format bereitgestellt werden können. Daneben sind aber auch weitere Unterlagen und Dokumente vorzulegen:

  • Kaufbeleg der Kassel mit Typenangabe,
  • Bedienungsanleitung,
  • Einrichtungsprotokoll bei der erstmaligen Inbetriebnahme,
  • Dokumentation über alle danach vorgenommenen Programmierungen und Änderungen insbesondere hinsichtlich Waren, Warengruppen, Preisen und Steuersätzen,
  • alle Preislisten für die Waren und Dienstleistungen die über die Registrierkasse erfasst werden .

Zusammengefasst muss also die gesamte Historie der in die Kasse eingegebenen Daten nachvollziehbar und die sich aus der Kasse ergebenden Daten für die Finanzverwaltung auswertbar sein. Nur mit der Gesamtheit der Unterlagen und Daten lassen sich bei vollständiger Vorlage Missverständnisse mit der Finanzverwaltung, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen vermeiden, die anderenfalls zu Hinzuschätzungen führen können.