Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)

Mit dem am 24.05.2023 auf den Weg gebrachten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden Eltern mit mehreren Kindern zum 1. Juli 2023 in der Pflegeversicherung entlastet. Entlastend berücksichtigt werden jedoch nur Geschwisterkind(er), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Für Eltern, deren Kind(er) das 25. Lebensjahr vollendet haben, ändert sich nichts.
  • Für Eltern mit nur einem Kind ändert sich nichts.
  • Arbeitnehmer mit mindestens 1 Kind unter 25 Jahren müssen tätig werden und die Daten aller Kinder, auch der über 25jährigen, mitteilen.

Sofern wir die Lohnabrechnung für Sie auftragsgemäß vornehmen, haben Sie dazu bereits eine gesonderte Information erhalten.