Umsatzsteuer bei Auslandssachverhalten

Werden von einem deutschen Händler Waren an einen Kunden ins Ausland versendet, muß für die Umsatzsteuerfreiheit der Versand ins Ausland nachgewiesen werden. Das ist natürlich schwierig bei einem Kunden aus dem EU-Ausland, der die Ware selbst abholt. Und dann ist zu klären, wer die Einfuhr in das andere Land vornimmt und ob dafür steuerliche Deklarationspflichten zu beachten sind. Und manche Lieferung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Leistung mit steuerlichen Auswirkungen! Das gleiche gilt umgekehrt für die Einfuhr aus dem Ausland. Das berührt Sie nicht? Haben Sie schon Waren über das Internet für Ihren Betrieb bestellt, welches aus einem belgischen Versandlager von „Amazon“ verschickt wurde? Wissen Sie nicht? Sollten Sie aber beachten!