Transparenzregister

Die Frist für Meldungen an das Transparenzregister endet für alle GmbH‘s, Partnergesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften am 30.06.2022. Bis dahin müssen alle Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten korrekt und ausführlich dem Transparenzregister mitgeteilt worden sein, anderenfalls drohen Bußgelder.