Steuerentlastungsgesetz 2022

Mit dem am 27.05.2022 verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 sind Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern sollen.
Zum 01.01.2022 gelten rückwirkend u.a. folgende steuerliche Entlastungen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 € auf 1.200 €
  • Anhebung des Grundfreibetrages von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 €
  • vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer
  • einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale i. H. v. 300 € an aktiv tätige Erwerbspersonen, wenn diese am 01.09.2022 in einem ersten Dienstverhältnis stehen
  • stark vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz u. a. mit dem „Pflegebonus“ bzw. Zuschüssen zum Kug steht am 10.06.2022 auf der Tagesordnung im Bundesrat.

Wir werden konkretere Informationen mit den Lohnunterlagen bzw. über das AOC-Portal zur Verfügung stellen. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.