Steuerstundung

Aufgrund der aktuellen Situation will die Finanzverwaltung mit Steuerstundungen helfen. Erlaß ist nicht vorgesehen. Unklar ist noch, welche Steuerarten von der Stundung betroffen sein sollen. Wir werden deshalb vorsorglich für alle Mandanten im Listenverfahren für alle Steuerarten und alle Zeiträume pauschal die zinslose Stundung der ab sofort fälligen Steuerzahlungen bis auf weiteres beantragen. Dann bleibt genug Zeit, um zusätzlich noch über Herabsetzungsanträge zu laufenden Vorauszahlungen nachzudenken. Bitte beachten; Es handelt sich nur um Stundung, gezahlt werden muß in jedem Fall früher oder später. Wer also seine Steuern trotzdem zeitnah zahlen möchte und kann, der sollte das auch tun!