KUG: Steuerzahlung in Krisenzeiten

„Vorgehen bei der beabsichtigten Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG):

  • Zuerst die beabsichtigte Kurzarbeit den Arbeitnehmern (AN) und dem Arbeitsamt (AA) anzeigen. Die Arbeitnehmer müssen zustimmen, sonst Kündigung erwägen oder das Gehalt ohne KUG weiter bezahlen.  Anzeige Arbeitsausfall KUG
  • Dann die Fehlstunden für den Monat an uns melden. Wir rechnen diese mit der Lohnabrechnung ab.
  • Sie zahlen den normalen Lohn und das KUG gemäß unserer Abrechnung an die AN aus. Das KUG wird also durch Sie verauslagt.
  • Wir beantragen dann zusammen mit der Abrechnung die Erstattung des KUG einschließlich SV beim AA.

Hier noch einmal vom AA:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video