Transparenzregister

Wegen verstärkter europäischer Vernetzung bei der Bekämpfung der Geldwäsche wird das Transparenzregister erweitert. Bitte prüfen Sie unbedingt als Vertreter einer juristischen Person des Privatrechts oder eingetragene Personengesellschaft (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, Verein, OHG etc.), ob die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten korrekt und vollständig dem Transparenzregister mitgeteilt wurden (www.transparenzregister.de) Es bestehen Übergangsvorschriften bis 30.06.2022 bzw. 31.12.2022, nach deren Ablauf anderenfalls mit Sanktionen zu rechnen ist.