Grundsteuer 2022

Zum 01.01.2022 wird die Bewertung aller inländischen Grundstücke zur Bemessung für die Grundsteuer ab 2025 neu geregelt. Für diese Bewertung sind ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 Steuererklärungen mit den Daten für die einzelnen Grundstücke elektronisch einzureichen. Dafür werden wir voraussichtlich ab Mai 2022 die Daten der Grundstücke (Grund und Boden sowie Gebäude) abfragen, soweit uns diese noch nicht vorliegen. Die Höhe der Grundsteuer kann dann aber erst ermittelt werden, wenn die Gemeinden die Hebesätze festgelegt haben. Bis einschließlich 2024 gelten noch die bisherigen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer.