Soforthilfe V Berlin

Ab heute kann die Soforthilfe V beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen des Berliner Mittelstands mit mindestens einer Betriebsstätte, in der über 10 und bis zu 100 Beschäftigte angestellt sind.

Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.ibb.de/de/coronahilfen/faq/faq-soforthilfe-5.html

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.