Lockdown „light“ ab 4.11.

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wurden Maßnahmen zur Eindämmung
beschlossen, die ab 4.11.2020 befristet bis zum 30.11.2020 gelten: Den
offiziellen Wortlaut gibt es hier: PDF-Dokument zum Download

Wir stehen als Ansprechpartner bei der Beantragung von Mitteln zur
Überbrückung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Verfügung.

Team von Steuernordost