Sonderabschreibungen

Ja, es gibt wieder Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau! Begünstigt sind alle Neubauten mit Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022. Für die Förderung müssen natürlich einige Bedingen erfüllt sein, eine Begrenzung der Miethöhe ist aber nicht erforderlich! Für Einzelheiten sprechen Sie uns an.