Erhöhung Kindergeld

Zum Kindergeld wird ein einmaliger Zuschuss von 300 EUR pro Kind gezahlt. Die Auszahlung erfolgt ohne gesonderten Antrag über die Familienkasse bzw. im öffentlichen Dienst über den Arbeitgeber voraussichtlich im September 2020. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird dieser Betrag aber auch in die Günstigerprüfung gegenüber dem Kinder- und Betreuungskostenfreibetrag mit einbezogen, so dass davon nur untere Einkommensschichten profitieren.