Entschädigung bei Kinderbetreuung

Bei Ausfall von Arbeitnehmern wegen Kinderbetreuung kann ab dem 01.04.2020 auch eine Entschädigung in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld (KUG) beantragt werden. Das Verfahren und die Formulare befinden sich noch in der Abstimmung. Erfahrungsgemäß wird die Entschädigung mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung für den jeweiligen Monat im Folgemonat zu beantragen sein. Bitte teilen Sie uns deshalb die Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung wie auch die Fehlzeiten zum KUG zusammen mit den sonstigen Daten für die Abrechnung zum Anfang des Folgemonats mit. Bis dahin wird auch Klarheit über die Abrechnungsmodalitäten bestehen.