Die Nichtbeanstandungsfrist läuft aus …

Ab dem 04.01.2021 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Wer noch keine Umstellung beantragt hat, muss aktiv werden. Sobald die Corona-Pandemie es zulässt, werden die Prüfer vermehrt Kassen-Nachschauen durchführen. 
Haben Sie Fragen rund um das Thema, z.B. was eine TSE umfasst, wie sie funktioniert oder den aktuellen Stand der Meldepflicht, kontaktieren Sie unser Büro. Wir beraten Sie gern.