Bankdienstleistungen mit Umsatzsteuer

Derzeit sind Sparkassen und Banken offensichtlich wegen der niedrigen Kreditzinsen auch um Kosteneinsparungen bemüht. Dazu gehört, daß auf einige Finanzdienstleistungen Umsatzsteuer berechnet wird. Handelt es sich dabei um Neuverträge ist es Verhandlungsache zwischen den Parteien, ob diese Umsatzsteueroption vom Kunden akzeptiert wird. Die Umstellung von bereits laufenden Verträge wird nur mit Zustimmung der Kunden möglich sein. Ist der Kunde selbst Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann kann er auch diese Umsatzsteuer für die Finanzdienstleistungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Das Angebot der Bank auf zusätzliche Berechnung von Umsatzsteuer kann also akzeptiert werden. Als Endkunde, also dem typischen Privatverbraucher, trägt er dagegen diese zusätzlichen Kosten. Deshalb ist uns bisher noch kein Fall bekannt geworden, bei dem die Bank auch hier Umsatzsteuer berechnen wollte.  ebenkosten zu vermeiden.