Steuererklärungen für 2017

Im Zeitalter der elektronischen Meldungen haben alle Versicherungen, Banken etc. Zeit, die Daten der Kunden bis Ende Februar an die Finanzverwaltung zu melden. Zur eindeutigen Identifizierung der Kunden dienen dabei die Identifikationsnummern. Diese Daten werden durch die Finanzverwaltung für die Steuererklärungen ausgewertet. Deshalb wird vor März keine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen können. Wer also besonders schnell war und seine Steuererklärung schon eingereicht hat muß sich noch etwas gedulden. Kleiner Trost: Belege müssen nicht mehr mit eingereicht sondern nur noch bereit gehalten und auf Anforderung des Finanzamtes nachgereicht werden.