Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Aktuelle Entscheidung des BFH:

Wird eine Eingangsrechnung durch den leistenden/Liefernden Unternehmer berichtigt, dann wirkt das auch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungstellung zurück.

Das ist insbesondere für den Vorsteuerabzug wichtig, da anderenfalls für die Vergangenheit die Vorsteuer nicht abzugsfähig und erst bei Vorlage der berichtigten Rechnung möglich war.

Für den Zeitraum dazwischen war die Steuernachzahlung mit 6% zu verzinsen. Nachzahlung und Verzinsung entfallen jetzt.

 

Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich