Entspannung pur

Wer hört das nicht gern? Auch wenn es sich um relativ kleine Beträge handelt wird eine Erholungsbeihilfe vom „Chef“ für die bevorstehende Urlaubssaison sicherlich von jedem Angestellten und Arbeitnehmer gern gesehen. Das gilt sicherlich auch für Gesundheitsförderung. Natürlich sind dabei einige Spielregeln einzuhalten um die Nebenkosten zu vermeiden.